Das Abonnement einer Abo-Monatskarte kann fristgerecht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bis auf die Premium Abo-Monatskarte, die aktionsbedingt eine verkürzte Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten besitzt, beträgt die minimale Vertragsdauer der unterschiedlichen Abo-Monatskarten 12 Monate nach Vertragsabschluss.
Eine Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich an das Verkehrsunternehmen gesendet werden, mit denen der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Kündigung gilt nach Eingang beim Verkehrsunternehmen als wirksam, weshalb es sich empfiehlt, die Kündigung rechtzeitig vorzunehmen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich das Abonnement automatisch verlängert.
Welches Verkehrsunternehmen für Sie zuständig ist, können Sie auf Ihrer Fahrkarte anhand des Unternehmenslogos erkennen.
Mit einer dieser 3 Verkehrsunternehmen haben Sie ein Abonnement abgeschlossen:
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Abonnement marego
Magdeburger Straße 51
06112 Halle
Alternativ per Mail info@abellio.de mit dem Betreff „Abonnement marego“ senden
DB Regio AG
DB Vertrieb GmbH
Postfach 800329
21003 Hamburg
Alternativ per Mail an abo-marego@bahn.de
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Abo-Center
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104 Magdeburg
Alternativ auch per Mail an abo@mvbnet.de und über diesen Link möglich.
Wollen Sie Ihr Abonnement vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, so wird Ihnen die Differenz zwischen dem Monatsbetrag der Abo-Monatskarte mal der bereits in Anspruch genommenen Monate und dem Preis einer regulären Monatskarte mal der Anzahl der bereits in Anspruch genommenen Monatee in Rechnung gestellt.
Beispiel:
Kündigen Sie Ihre persönliche Abo-Monatskarte der Preisstufe 2 beispielsweise nach 5 Monaten, so müssen sie den folgenden Betrag nach diesem Rechenweg nachentrichten:
5 Monate x 64,35 Euro – 5 Monate x 80,20 Euro* = 79,75 Euro
Bei der Kündigung der Senioren Abo-Monatskarte erfolgt eine Nachberechnung in Höhe von 10,00 Euro je bereits genutztem Monat. Die formlose Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit muss ebenfalls spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Jobtickets, Mietertickets und Azubi-Tickets andere Kündigungsbedingungen gelten können.